Das BFSG tritt zum 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Unternehmen , deren Webseiten oder digitale Angebote sich kommerziell an Endverbraucher richten, ihre Inhalte barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, digitale Inhalte für alle Menschen – insbesondere solche mit Einschränkungen oder Behinderungen – zugänglich zu machen.

Was bedeutet das BFSG für Sie als Webseiten-betreiber?
- Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung digitaler Inhalte (Websites, Apps, PDFs usw.).
- Einhaltung klarer technischer Standards (z. B. WCAG 2.1 Level AA).
- Rechtssicherheit und Vermeidung möglicher Sanktionen oder Abmahnungen bei Nichterfüllung.
Unsere Rolle als Werbeagentur:
Wir unterstützen Sie als Kunden dabei,
- Ihre Webseiten und digitalen Angebote auf Barrierefreiheit zu prüfen,
- Anpassungen zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen vorzunehmen,
- Digitale Barrierefreiheit als Qualitätsstandard in ihre Kommunikation zu integrieren,
- Langfristige Betreuung und regelmäßige Prüfungen auf Barrierefreiheit anzubieten.
Durch diese Leistungen ermöglichen wir unseren Kunden nicht nur gesetzeskonforme Lösungen, sondern stärken auch ihr Image und ihre Reichweite.
Ihre Website Rechtssicher gestaltet:

Erweiterte Zielgruppenansprache:
Durch verbesserte Zugänglichkeit Ihrer Website erhält diese mehr Besucher und potentielle, neue Kundengruppen entstehen.

Verbesserte Benutzerfreundlichkeit:
Maßnahmen zur Vereinfachung der Benutzeroberfläche sind nicht selten der Auslöser für eine allgemein höhere Kundenzufriedenheit und längere Verweilzeiten auf der Website.

Wettbewerbsvorteil:
Wer frühzeitig die Anforderungen des BFSG umsetzt, positioniert sich als Vorreiter in Sachen Barrierefreiheit und stärkt die Markenreputation.

SEO Boost:
Klare Strukturierung von Inhalten, aussagekräftige Alt-Texte von Bildern und verbesserte Navigation sind von Suchmaschienen gern gesehen und werden mit höherem Ranking belohnt.

Kosteneffizienz:
Barrierefreie Websites verursachen zwar anfänglich Kosten, sind aber langfristig günstiger, da sie einfacher zu warten und zu aktualisieren sind. Zudem sinkt das Risiko kostspieliger Nachrüstungen oder rechtlicher Konsequenzen.
Testen Sie Ihre Website selbst:
Ist Ihre Website vom BFSG betroffen?
Hier geht’s zum Selbstcheck:
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oder sprechen Sie uns direkt an
Andree Kühnel.
Kundenberater und Inhaber der Agentur FAKT.